Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird,
falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann.
Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind,
falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist,
sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere
Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.
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Widerrufsrecht
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