FAQ

Fragen und Antworten Personensuche

Wo suchen Sie?

In verschiedenen öffentlichen Personen- und Umzugsdatenbanken, sowie dem europäischen Melderegister. Meistens stellen wir auch eine Anfrage ans Einwohnermeldeamt, von wo wir die offiziellen, amtlichen Adressdaten der gesuchten Person bekommen.

Wen können Sie finden?

Jeden, der in Deutschland an seinem alten und neuen Wohnort amtlich gemeldet ist/war. Also jeden der in Deutschland gewohnt hat oder noch immer wohnt. Egal ob Deutsche oder  ausländische Mitbürger.

Erfährt die gesuchte Person, dass ich nach ihr suche?

Nein. Die Person bekommt nichts davon mit.

Was bedeutet Archivsuche im Einwohnermeldeamt? 

Ältere Melderegisterauskünfte sind nur über eine Archivanfrage möglich. Der Zeitraum, ab wann Melderegisterdaten nicht mehr über eine normale Einwohnermeldeamtsauskunft verfügbar sind, ist von Einwohnermeldeamt zu Einwohnermeldeamt sehr unterschiedlich: In Berlin und Starnberg zum Beispiel, kann mit einer normalen Auskunft nur auf maximal 5 Jahre alte Datenbestände zurückgegriffen werden. Die meisten Ämter haben allerdings einen wesentlich größeren Zeitraum im normalen Datenbestand. 
Suche-nach-Personen ist der einzige Internet-Dienst in Deutschland, der eine Archivsuche anbietet.

Gibt es eine öffentliche Datenbank, mit allen Daten der Einwohnermeldeämter?

Nein. In Deutschland gibt es ca. 5.500 einzelne Einwohnermeldeämter, die jeweils nur über die Meldedaten ihrer eigenen Gemeinde verfügen. Deswegen benötigen wir stets eine konkrete Ortsangabe zur gesuchten Person.

Wen können Sie nicht finden?

- Personen, über die Sie vom Meldeamt bereits eine Negativauskunft erhalten haben.
- Behördlich als vermisst, oder polizeilich als gesucht geltende Personen.
- Personen, die untergetaucht, oder nicht offiziell gemeldet sind.
- Personen, die eine Auskunftssperre eingerichtet haben (z.B. Richter, Polizeibeamte, Stalking-Opfer)

Daten über juristische Personen, sowie Firmen und Vereine, bekommen sie beiwww.handelsregisterauzug-online.de.
 

INFORMATIONEN

Welche Daten benötigen Sie?
Optimalerweise die vollständige letzte Wohnadresse und das exakte Geburtsdatum der gesuchten Person. Sind Teile der Daten nicht korrekt oder fehlen, können wir dennoch eine Suche durchführen, aber die Chance auf Erfolg sinkt. Füllen Sie unser Formular also möglichst vollständig und korrekt aus: Suche starten!

15, 20, 25 Jahre? Wie weit reichen Ihre Daten zurück?
Bis zu ca. 15 Jahre alte Adressen können wir problemlos recherchieren. Sollte die Person bereits vor mehr als 20 Jahren umgezogen sein und nicht mehr in der selben Stadt wohnen, empfehlen wir eine zusätzliche Archivsuche. Das Archiv reicht bei den meisten Ämtern bis zu 40 Jahre oder länger zurück. stark.

SONDERFÄLLE

Was, wenn die gesuchte Person Ihren Namen geändert hat, z.B. durch Heirat? 

Kein Problem. Sie erhalten neben der neuen Adresse selbstverständlich auch den aktuellen Namen der gesuchten Person.

Was, wenn die gesucht Person bereits verstorben ist?

In diesem Fall erhalten Sie (sofern wir diese Informationen bekommen) Angaben über den Sterbefall. Sofern verfügbar mit Sterbedatum und letzter Adresse.

Was, wenn die Person ins Ausland gezogen ist?

Egal ob EU, Amerika oder Afrika. Meist erhalten Sie die neue Adresse der gesuchten Person. Meist die komplett gültige Adresse, teilweise aber auch ohne Straßen- oder Hausnummerangabe, falls die Adresse beim Wegzug aus Deutschland nicht vollständig angegeben wurde.

Was, wenn die Person bereits mehrmals umgezogen ist?

Sollte die Person in der selben Stadt umgezogen sein, ist dies kein Problem. Bei mehrmaligem Umzug in jeweils andere Städte, müssen Sie jeweils neue Suchanfragen stellen, denn wir bekommen vom Einwohnermeldeamt immer nur die jeweilige Folgeadresse geliefert. Auf eine solche Folgesuche erhalten Sie 50% Rabatt.

Was, wenn die Person unbekannt verzogen ist?

„Unbekannt verzogen“ gibt es zwar bei Briefsendungen bei der Post, aber nach dem deutschen Meldegesetz muss der aktuelle Wohnsitz stets beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein. Das nicht melden eines Wohnsitzes ist definitiv eine Ordnungswidrigkeit, und kann unter Umständen (zum Beispiel bei Gläubigerbenachteilung) auch eine Straftat sein. D.h. normalerweise ist jede in Deutschland lebende Person ausfindig zu machen, wenn er/sie korrekt gemeldet ist.

ÜBER UNS

In Deutschland leben doch nur 82 Millionen Personen. Warum schreiben Sie, dass sie einen Datenbestand von über 100 Millionen Personen haben?
Da wir auch auf Daten von Personen zugreifen (Deutsche wie Ausländer), die jetzt nicht mehr in Deutschland leben, aber in den letzten 20 Jahren in Deutschland gelebt haben. Des Weiteren haben wir Zugriff auf über 10 Millionen Sterbedaten. Bei den Datenbanken die wir benutzen handelt es sich nicht um Datenbestände der InterTimer GmbH, sondern um öffentlich zugängliche Daten.

Wie lange dauert eine Suchanfrage bei Ihnen?
Je nachdem, ob wir gleich in unseren Computerdatenbanken fündig werden (in diesem Falle dauert es in der Regel nur wenige Tage), oder ob wir eine schriftliche Anfrage an das zuständige Einwohnermeldeamt schicken müssen.
Die Bearbeitungsdauer bei den Einwohnermeldeämtern ist sehr unterschiedlich: von 3 Tagen bis zu  3 Wochen. Meist aber weniger als eine Woche.

Warum ist die Anfrage so "teuer"?
Im Gegensatz zu anderen Anbietern machen wir direkte Anfragen bei den Einwohnermeldeämtern, und nicht nur in Umzugsdatenbanken. Die Einwohnermeldeämter verlangen eine Gebühr für diese Auskunft.
Zusätzlich zu den Einwohnermeldeamtauskünften, fragen wir auch weitere kostenpflichtige Dienste ab, um den größtmöglichen Erfolg bei der Adresssuche zu erzielen. 
Ab der zweiten Anfrage erhalten Sie Rabatt.

Können Sie mir 100%ig garantieren, dass ich immer eine richtige, aktuelle Adresse bekomme?
Nein, leider nicht 100%ig, denn wir können die Adresse nicht vor Ort prüfen. Wir geben Ihnen die Daten weiter, die wir von Umzugsdatenbanken, bzw.  vom Einwohnermeldeamt erhalten. 
Wir bekommen zwar vom Amt keine Gewähr auf diese Daten, aber in der Regel handelt es sich hierbei um die richtige, aktuelle Adresse. 
Bei mehrmaligem Umzug der gesuchten Person in verschiedene Gemeinden/Städte, ist jeweils eine neue Recherche über uns notwendig. Ab der zweiten Anfrage erhalten Sie Rabatt.

Ist der Datenschutz gewährleistet? 
Ja, in jedem Fall! Ihre Daten werden von uns in keinem Fall an Dritte weiter gegeben, und nur zur internen Auftragsabwicklung verwendet.

Laut deutschem Meldegesetz müssen die Personendaten der deutschen Meldeämter für jeden Bundesbürger (gegen eine Auskunftsgebühr) frei zugänglich sein. 
Ihre Daten können Sie nur sperren lassen, wenn Sie der Polizei einen triftigen Grund vorweisen können (z.B. verfolgt oder bedroht werden).
Selbst die Adressen von vielen Prominenten können durch uns ermittelt werden.

Ich habe weitere Fragen!
Dann schreiben Sie uns: info@suche-nach-personen.de